Als Verwender dieser AGB gilt:
Rese-Bacher-Medien
Inh. Jakob Rese
Prof.-Kress-Weg 16
18276 Gülzow-Prüzen
Registergericht: Amtsgericht Rostock
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für alle Leistungen der Rese-Bacher-Medien (nachfolgend „Anbieter“), insbesondere in den Bereichen:
- Fotografie (Hochzeiten, Events, Familienfeiern)
- Printprodukte (Onlineshop)
- Technikverleih (Lichttechnik)
- Veranstaltungstechnik & Moderation
- Mitmachaktionen (öffentliche Veranstaltungsangebote)
2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers/Bestellers werden nur wirksam, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt wurden.
3. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch Unternehmern (§ 14 BGB).
§ 2 Vertragsschluss
1. Fotografie, Technikverleih, Veranstaltungstechnik/Moderation und Mitmachaktionen (außer Onlineshop):
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn
- das schriftliche oder mündliche Angebot des Anbieters durch den Kunden bestätigt wurde,
- (bei Veranstaltungstechnik) alle erforderlichen technischen Voraussetzungen/Basisinformationen (siehe § 4) vollständig übermittelt und vom Anbieter bestätigt wurden.
2. Onlineshop (Printprodukte):
Die Produktdarstellungen im Onlineshop sind unverbindlich. Mit Abschicken der Bestellung im Warenkorb gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Anbieter kann dieses Angebot innerhalb von 2 Werktagen annehmen (z.B. durch Versandbestätigung per E-Mail). Erst dann kommt der Kaufvertrag zustande.
3. Schriftliche oder elektronische Kommunikation (E-Mail) genügt zur Vertragserklärung; die Unterschrift auf Papier ist nicht zwingend erforderlich.
§ 3 Allgemeine Zahlungs- und Rechnungsbedingungen
1. Preise:
Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit nicht anders ausgewiesen.
2. Zahlungsarten:
Vorkasse (Banküberweisung): Standard bei Printprodukten und teilweise Dienstleistungsbuchungen (sofern vereinbart).
Zahlungsdienstleister: Im Onlineshop (z.B. PayPal, Stripe), wenn angezeigt.
Rechnung: Für Dienstleistungen (Fotografie, Technikverleih, Moderation, Mitmachaktionen) erfolgt die Rechnungsstellung in der Regel nach Leistungserbringung. Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
3. Verzug:
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Anbieter Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) verlangen. Darüber hinausgehende Kosten (z. B. Mahn- und Inkassokosten) kann der Anbieter 4. Eigentumsvorbehalt (nur Printprodukte):
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Anbieters. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu lagern und weder zu veräußern noch zu beliehen.
§ 4 Fotografie / Fotoshootings
1. Leistungsumfang:
Der Anbieter führt Fotoshootings durch (insbesondere Hochzeiten, Events, Familienfeiern). Der genaue Leistungsumfang (Dauer, Orteinsätze, Anzahl der Bilder, Zusatzleistungen wie Alben oder Abzüge) wird im Angebot bzw. Auftrag individuell vereinbart.
2. Anzahlung:
Für jedes gebuchte Fotoshooting ist eine Anzahlung von 20 % des Gesamtbetrags zu leisten. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das im Angebot ausgewiesene Konto. Der Zahlungseingang muss spätestens einen Werktag vor dem vereinbarten Shootingtermin bei Rese-Bacher-Medien eingegangen sein.
Erfolgt keine fristgerechte Anzahlung, findet das Shooting nicht statt.
3. Stornierung / Nicht erstattbare Anzahlung:
Bei Absage seitens des Kunden weniger als 7 Tage vor dem Shooting-Termin (ab Tag –7 bis Tag 0) wird die Anzahlung von 20 % des Gesamtbetrags einbehalten. Diese pauschale Gebühr deckt bereits angefallene Shootinggebühren, technische Hilfsmittel, Bearbeitungszeiten und Zeitinvestitionen ab. Etwaige Anfahrtskosten sind in dieser Pauschale jedoch nicht enthalten und werden nur bei tatsächlichem Einsatz gesondert berechnet.
4. Restzahlung und Verrechnung:
Wurde das Shooting normal durchgeführt, wird die geleistete Anzahlung vollständig auf den Gesamtbetrag angerechnet. Der verbleibende Restbetrag ist nach Lieferung der bearbeiteten Bilder (oder anderer vereinbarter Leistungen) ohne Abzug zu zahlen.
5. Rechte an Bildern (Urheberrecht):
Der Anbieter behält sich das Urheberrecht an den fotografischen Arbeiten vor. Dem Kunden wird ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für private oder vereinbarte kommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung außerhalb des vereinbarten Verwendungszwecks bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
6. Lieferung:
Die Bilder werden digital (z.B. per Downloadlink, USB-Stick) oder als Abzüge/Prints innerhalb einer angemessenen Frist geliefert, spätestens jedoch 30 Tage nach dem Shooting, sofern nicht anders vereinbart. Der Kunde hat gelieferte Dateien/Abzüge binnen 7 Tagen auf Mängel oder Vollständigkeit zu prüfen und Mängel schriftlich anzuzeigen.
§ 5 Printprodukte (Onlineshop)
1. Produkte und Individualanfertigung:
Im Onlineshop (reba-medien@outlook.de) werden verschiedene Fotoprodukte und Designartikel (z.B. Poster, Grußkarten, Fotobücher) angeboten, die individuell für den Kunden selbst gedruckt werden (Individualanfertigung).
2. Vertragsschluss:
Der Kunde legt das gewünschte Produkt in den Warenkorb und durchläuft den Bestellprozess. Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Anbieter bestätigt innerhalb von 2 Werktagen per E-Mail(nach Zahlungseingang), sodass der Kaufvertrag zustande kommt.
3. Preis, Versand und Lieferzeit:
Alle Preise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zzgl. Versandkosten (soweit ausgewiesen).
Versand innerhalb Deutschlands erfolgt innerhalb von 21 Werktagen nach Zahlungseingang (Vorkasse oder Zahlungsdienstleister). Bei Zahlungseingang z. B. an einem Freitag beginnt die Lieferfrist am folgenden Montag.
4. Widerruf und Rückgabe:
Da es sich um individuell angefertigte Produkte handelt, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht. Rückgabe oder Umtausch sind ausgeschlossen, es sei denn, die Ware ist mangelhaft. In diesem Fall gilt § 9 (1) dieser AGB.
5. Gefahrübergang:
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe an den bestellten Versanddienstleister auf den Kunden über.
§ 6 Technikverleih (Lichttechnik)
1. Gegenstand der Vermietung:
Der Anbieter vermietet Lichttechnik (z. B. Scheinwerfer, Lampen, Kabel) auf Basis Einzelvertrags. Umfang und Dauer der Vermietung werden im Angebot/Vertrag festgelegt. Die Mietsache verbleibt stets Eigentum des Anbieters.
2. Vertragsschluss und technische Informationen (§ 2 (1) Punkt 2):
Ein Mietvertrag kommt zustande, wenn
1. das schriftliche Angebot des Anbieters durch den Kunden bestätigt wurde,
2. der Kunde einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis beim Vertragsschluss vorlegt,
3. alle technischen Voraussetzungen für den Stationsort vollständig und rechtzeitig übermittelt wurden (siehe auch § 4 (1) Satz 1–4 der alten AGB, übernommen und aktualisiert).
Erst nach Prüfung dieser Unterlagen kann der Anbieter den Vertrag final bestätigen.
3. Kaution, Ausweis und Haftung:
Der Mieter hinterlegt eine Kaution in bar in der vereinbarten Höhe.
Schäden an der Mietsache sind vom Mieter in vollem Umfang zu ersetzen; normale Abnutzung (z. B. durchgebrannte Lampen) gilt nicht als Schaden.
Eine Untervermietung oder unberechtigte Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Die Mietsache ist vorab und nach Rückgabe gemeinsam schriftlich zu protokollieren (siehe § 6 (1)–(4) der alten AGB).
4. Nutzung vorhandener Technik (Teilaspekte aus alter AGB § 5):
Der Veranstaltungstechniker darf auf vorhandene Ton- und Lichttechnik zugreifen, sofern die Anschlüsse (XLR, DMX-512) den Anforderungen entsprechen. Ein detaillierter Technikplan ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltung vorzulegen.
5. Vertragsdauer und Rückgabe:
Beginn der Mietzeit und Rückgabedatum werden im Vertrag fixiert. Die Technik ist gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben. Bei Nichtbeachtung kann der Anbieter Reparatur- und Reinigungskosten von der Kaution einbehalten.
§ 7 Veranstaltungstechnik & Moderation
1. Leistungsumfang:
Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik, technischer Support, Moderation von Veranstaltungen, Programmierung von Show- und Lichtsteuerungen, etc. (siehe altes AGB § 1 – § 6). Der genaue Leistungsumfang (z. B. Mischpult, DMX-512-System, Personal) wird individuell vereinbart.
2. Vertragsschluss (integriert aus alter AGB § 2):
Ein Vertrag kommt zustande, wenn
1. das schriftliche Angebot des Anbieters durch den Kunden bestätigt wurde,
2. alle technischen Voraussetzungen des Veranstaltungsorts (Bühnenplan, Technikplan, etc.) vollständig übermittelt wurden,
3. Rese-Bacher-Medien die Machbarkeit anhand dieser Unterlagen ausdrücklich bestätigt.
Die Buchung ist verbindlich, sobald beide Parteien Angebot und Bedingungen schriftlich angenommen haben.
3. Anzahlung und Fälligkeit (ergänzt um neue Regelungen):
Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung von 20 % des Gesamtbetrags bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn per Überweisung auf das im Angebot angegebene Konto zu leisten.
Bei Absage zwischen 14 Tagen vor dem Termin und dem Veranstaltungstag entfällt die Anzahlung (20 %) zugunsten des Anbieters (Pauschale zur Deckung von Vorlaufkosten, Personalbindung, Planung etc.).
4. Programmierung und Sonderaufwand:
Wurde zusätzlicher Programmieraufwand (z. B. Lichtsteuerung, Medieninhalte) vereinbart, wird dieser anteilig in Rechnung gestellt, entsprechend dem bis zum Absagezeitpunkt geleisteten Work-in-Progress.
Ist der Programmieraufwand bereits vollständig erbracht, werden 100 % des hierfür vereinbarten Preises fällig.
5. Restzahlung:
Die verbleibenden 80 % des vereinbarten Honorars sind nach der Veranstaltung fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu überweisen.
6. Personalausfall / Ersatz (ergänzt um neue Hinweise):
Sollte ein Techniker oder Moderator kurzfristig ausfallen (z. B. Krankheit), bemüht sich Rese-Bacher-Medien um einen Ersatz. Eine Erfolgsgarantie besteht jedoch nicht.
Kann kein Ersatzperson gestellt werden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Der Kunde erhält jedoch die vollständigen Zahlungen für den ausgefallenen Teil (Techniker oder Moderator) zurück.
7. Höhere Gewalt / technische Ausfälle:
Technische Störungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände (z. B. Stromausfall, Geräteausfall) sind vom Anbieter nicht zu vertreten. Daraus ergeben sich keine Minderungs- oder Erstattungsansprüche.
8. Stromanschluss und Infrastruktur:
Der Veranstalter stellt für Veranstaltungstechnik einen kostenfreien Stromanschluss (230 V) in maximal 30 Metern Entfernung zur Verfügung. Eventuelle Verlängerungskabel werden, soweit technisch erforderlich und vereinbart, vom Anbieter gestellt.
9. GEMA und sonstige Gebühren:
Sämtliche Gebühren für GEMA, VG BILD-Kunst oder vergleichbare Institutionen trägt der Veranstalter. Rese-Bacher-Medien übernimmt keine Anmeldung oder Abwicklung dieser Gebühren.
Notwendige Musiklisten, Medieninhalte oder vergleichbare Informationen sind mindestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich an Rese-Bacher-Medien zu übermitteln.
10. Nutzung vorhandener Technik (aus alter AGB § 5, leicht gekürzt):
Der Veranstaltungstechniker darf auf vorhandene Ton- und Lichttechnik zugreifen, sofern
Ton: XLR-Anschluss (L/R) im FOH-Bereich, passende Endstufen und Lautsprecher vorhanden sind.
Licht: DMX-512 (3-polig) im FOH-Bereich vorhanden ist.
Ein Technikplan muss spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung eingereicht werden, damit Vorprogrammierung möglich ist.
11. Übergabe und Zustand der Technik (alte AGB § 6 übernommen):
Vor Beginn und nach Ende der Veranstaltung wird die Technik protokolliert. Protokollführer sind der Veranstalter und ein Techniker von Rese-Bacher-Medien (ggf. mit Vertreter der Location).
Nur im Protokoll vermerkte Mängel/Schäden werden berücksichtigt. Normale Abnutzung (z. B. durchgebrannte Lampen) ist nicht vom Anbieter zu ersetzen.
Rese-Bacher-Medien übernimmt keine Haftung für Technikinfrastruktur, die vom Veranstalter oder der Location bereitgestellt wird.
12. Haftung (alte AGB § 7 zum Teil übernommen und ergänzt):
Rese-Bacher-Medien haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen und nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
Bei technischen Ausfällen besteht kein Anspruch auf Minderung, Nachbesserung oder Erstattung, es sei denn, der Ausfall beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters.
Bei Absage durch höhere Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnung) wird keine Ausfallpauschale erhoben.
§ 8 Mitmachaktionen (öffentliche Veranstaltungsaktionen)
1. Anbieter und Vertragsgegenstand:
Anbieter der im Angebot beschriebenen Aktionsflächen (z. B. Aktiv- oder Kreativbereich) ist Rese-Bacher-Medien. Gegenstand des Vertrags ist Bereitstellung und Durchführung der im Angebot beschriebenen Aktionen (Personal, Logistik, Material). Zusatzangebote (z. B. bemalbare Objekte) können vor Ort gegen Entgelt genutzt werden.
2. Vertragsschluss:
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Bestätigung des Angebots (per E-Mail oder Fax) durch den Veranstalter zustande.
3. Zahlung:
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der vereinbarten Pauschalen. Die Zahlung ist nach Rechnungsstellung per Überweisung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
4. Stornierung / Rücktritt:
Stornierung seitens des Veranstalters innerhalb von 14 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum führt zu einer Ausfallpauschale von 20 % der vereinbarten Gesamtsumme.
Bei Absage aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnung) entfällt die Ausfallpauschale.
5. Aufsichtspflicht:
Die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche obliegt dem Veranstalter bzw. den Erziehungsberechtigten. Das Personal von Rese-Bacher-Medien übernimmt keine Beaufsichtigungspflicht.
6. Veranstalterpflichten:
Kostenfreier Zutritt für alle Mitarbeitenden von Rese-Bacher-Medien während Auf- und Abbau sowie der Veranstaltungszeit.
Bereitstellung eines Stromanschlusses in erreichbarer Nähe (maximal 50 m vom Aktionsbereich).
Bereitstellung von 5 Bierzeltgarnituren (Tische und Bänke) und ausreichend Zeit für Auf-/Abbau.
7. Haftung:
Rese-Bacher-Medien haftet nur für Schäden, die vorsätzlich vom Anbieter verursacht wurden. Eine Haftung für leichte oder mittlere Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
8. Recht und Gerichtsstand:
Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand der Sitz von Rese-Bacher-Medien (Gülzow-Prüzen, Mecklenburg-Vorpommern).
§ 9 Technische Voraussetzungen (vertiefend)
1. Bereitstellung von Unterlagen (speziell Veranstaltungstechnik/Mod.):
Der Veranstalter bzw. Kunde stellt alle nötigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung (siehe § 7 (2)). Dazu gehören:
Bühnenplan mit exakten Maßen,
Technikplan mit Gerätepositionen, Kanälen und Funktionen (z. B. DMX-Adressierung),
Informationen zu Besonderheiten der Location (Brandschutz, Lärmschutz, Eigentumsrechte/Nutzungsbedingungen),
GIS-Daten (falls für Outdoor-Technik relevant),
gegebenenfalls behördliche Genehmigungen für den Einsatz von Ton-/Lichttechnik.
2. Prüfung und Machbarkeitsbestätigung:
Erst nach eingehender Prüfung dieser Unterlagen bestätigt Rese-Bacher-Medien schriftlich die finale Machbarkeit und damit den Vertragsabschluss (§ 2).
§ 10 Gewährleistung und Haftung (allgemein)
1. Gewährleistung:
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern nicht in den jeweiligen Leistungsabschnitten (Fotografie, Printprodukte, Technikverleih, Mitmachaktionen) abweichend geregelt.
Offensichtliche Mängel bei gelieferten Printprodukten oder Technik (bei Mietrückgabe) sind vom Kunden bzw. Mieter unverzüglich (innerhalb 7 Tagen) schriftlich anzuzeigen.
2. Haftung:
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und dann nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
Eine weitergehende Haftung ist – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen.
3. Haftungsbeschränkung bei höherer Gewalt:
Technische Ausfälle oder Einschränkungen infolge höherer Gewalt (z. B. Blitzschlag, Unwetter) begründen keine Ersatzpflichten des Anbieters.
4. Schadensersatz statt Leistung:
Wird eine Leistung infolge höherer Gewalt unmöglich, ist Rese-Bacher-Medien von der Leistungspflicht befreit. Bereits erbrachte Teilleistungen sind zu vergüten; bereits gezahlte Entgelte werden entsprechend angerechnet.
§ 11 Datenschutz (Schutz personenbezogener Daten)
1. Datenerhebung und -verarbeitung:
Rese-Bacher-Medien erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO, BDSG). Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, Rechnungslegung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Aufbewahrungsfristen) gespeichert.
2. Speicherdauer:
Kundendaten (Name, Adresse, Kontaktdaten, Leistungsinhalte) werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung und darüber hinaus gemäß steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungsfristen (10 Jahre) gespeichert. Daten, die nur für einen einmaligen Auftrag (z. B. Veranstaltung) erforderlich waren, werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
3. Auftragsdaten und Mediendaten:
Inhalte wie Musikdateien, individuelle Veranstaltungsdaten oder Bildmaterial werden, sofern nicht anders vereinbart, nach der Veranstaltung/Lieferung gelöscht, spätestens jedoch nach Ablauf von 6 Monaten, es sei denn, der Kunde wünscht eine längere Aufbewahrung.
4. Datensicherheit:
Rese-Bacher-Medien setzt technische und organisatorische Maßnahmen ein, um personenbezogene Daten gegen Verlust, Zerstörung, unberechtigten Zugriff oder Weitergabe zu schützen.
5. Auskunftsrecht:
Der Kunde hat jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung. Anfragen hierzu sind schriftlich an Rese-Bacher-Medien zu richten.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende, rechtlich zulässige Bestimmung.
§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Rechtswahl:
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Gerichtsstand:
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz von Rese-Bacher-Medien (Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern).
Für Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland bleibt es bei den gesetzlichen Gerichtsständen.
3. Erfüllungsort:
Soweit nicht anders vereinbart, ist der Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen der Geschäftssitz von Rese-Bacher-Medien.
Ende der AGB
Rese-Bacher-Medien
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschlandgsregelungen gelten.
